Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege

In unserem Haus besteht auch die Möglichkeit, für einen zeitlich befristeten Zeitraum aufgenommen zu werden.

Die Kurzzeit-/Verhinderungspflege kann in Anspruch genommen werden, wenn die pflegende Person verhindert ist (zum Beispiel verreist oder krank ist). Im Anschluss an die Kurzzeitpflege können Sie auch die Verhinderungspflege in Anspruch nehmen.

Ebenso besteht die Möglichkeit zur Kurzzeit-/Verhinderungspflege nach einem Klinik- oder Krankenhausaufenthalt, da der Genesungsprozess oft noch nicht abgeschlossen ist und eine Versorgung zu Hause nicht gewährleistet werden kann.

Die zeitliche Dauer, die Ihnen die Pflegekasse für die Kurzzeit- 1774€/jährlich /Verhinderungspflege 1612€/jährlich zur Verfügung steht ist abhängig von dem Pflegegrad (max. 28 Tage). Wie viele Tage Sie in Anspruch nehmen können,  ist aus der Übersicht zu unseren Pflegesätzen ersichtlich. Unsere Pflegesätze befinden sich auch unter der Kostenrubrik.

Pflegesätze 2023 befinden sich in der Rubrik Kosten.

Haben Sie noch Fragen? Dann kontaktieren Sie uns!

Evangelische Jugend- und Altenhilfe e. V., Iringheimer Straße 51, 77694 Kehl
Telefon: 07851-9359-0, Telefax: 07851-1678, E-Mail: info@geroldt-haus.de