Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege

Kurzzeit und Verhinderungspflege – Entlastung mit Kompetenz


Sie benötigen vorübergehend Unterstützung oder möchten eine pflegebedürftige Person für eine bestimmte Zeit gut versorgt wissen?
In unserer Einrichtung bieten wir neben der vollstationären Pflege auch Kurzzeit und Verhinderungspflege für Menschen mit einem Pflegegrad an.
Wann ist eine Kurzzeitpflege möglich?
Die Kurzzeitpflege kann in Absprache mit der Pflegekasse z.B. nach einem Krankenhausaufenthalt, Urlaub oder in einer Krisensituation genommen werden.
Wann ist eine Verhinderungspflege möglich?
Wenn der Anspruch der Kurzzeitpflege beendet ist, jedoch noch weitere Zeit in Anspruch genommen werden muss- sei es durch Urlaub, Krankheit oder private Verpflichtungen.
Ihre Vorteile bei uns:

-Freundliche Einzelzimmer mit privater Atmosphäre

-Professionelle Pflege und Betreuung rund um die Uhr

-Aktivierende Angebote und Gemeinschaftsleben

Kosten & Finanzierung
Die Pflegekasse bezuschusst pro Jahr die Kurzzeitpflege mit bis zu 1854€.
Die Pflegekasse bezuschusst pro Jahr die Verhinderungspflege mit bis zu 1685€.
Die Dauer und dadurch die Höhe der Leistungen sind abhängig vom jeweiligen Pflegegrad.
Wir beraten Sie gerne individuell zu allen Möglichkeiten.

Die Pflegekosten befinden sich unter aktuelle Pflegesätze.